Thursday, October 13, 2005
Seit einigen Tagen beschäftige ich mich wieder intensiv mit Fragen des Medienrechts: Mediendienstestaatsvertrag, Teledienstegesetz, Urheberrecht und all die Dinge, für die uns das Fernstudium einen guten Einstieg und Überblick gegeben hat. Ein Problem für mich ist, dass hier viele Dinge sehr in Bewegung sind. Es ist nicht leicht, einen Überblick zu gewinnen bzw. ihn dann auch zu behalten. So lese ich dann neulich auch, dass MDStV und TDG durch das Telemediengesetz (http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz) ersetzt werden sollen. Das ganze wäre schon 2005 über die Bühne gegangen, wenn es nicht dieses leidige und ehrlose Geschacher um die Macht in Berlin gegeben hätte. Heute lese ich in einem geschlossenen Forum über ein aktuelles Urteil, wonach auch Online Dienstanbieter für SPAM mit verantwortlich gemacht werden können. Bislang galt ja immer die Regel, dass man für das, was man nicht nachweislich weiß auch nicht verantwortlich gemacht werden kann. Das sind schon heilige Kühe, die zur Debatte stehen. Was bleibt auch anderes übrig, wenn man mal die Seuche SPAM sieht und wie wenig Mittel bisher dagegen existieren. Aber es führt auch zur Überprüfung meiner eigenen Praxis. Wie oft habe ich schon eine "Werbung" an Euch verschickt, ohne dass ich dafür eine ausdrückliche Erlaubnis von Euch erhalten hätte...